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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum weltweit billig telefonieren


1. Anwendungsbereich

1.1 Die PM² Telecommunication GmbH, Siemensstraße 12b, 63263 (nachstehend als "PM²" bezeichnet) erbringt ihre Telekommunikationsdienstleistungen (die "Leistungen") ausschließlich nach den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB"), die auf der Grundlage der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung ("TKV") formuliert wurden. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung, auch wenn PM² diesen nicht ausdrücklich widerspricht. PM² bleibt es vorbehalten, für besondere Leistungen gesonderte Geschäftsbedingungen zu bestimmen, die in diesem Falle den vorliegenden Bestimmungen vorgehen.
 
1.2 PM² wird den Kunden über Änderungen der AGB, Produkt- und Leistungsbeschreibungen sowie der Preislisten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen unterrichten. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. Im Falle von Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang des Hinweises für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen. Diese im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlichten AGB gelten für alle von PM² erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen. Sie finden jeweils durch Inanspruchnahme bzw. Erbringung der Dienstleistung Anwendung gemäß § 305a Nr. 2b BGB. Gleichzeitig liegen die AGB jederzeit zur Einsichtnahme im Internet unter www.01056.com oder www.weltweitbilligtelefonieren.de und am Unternehmenssitz zur Einsichtnahme für die Kunden aus.
 
2. Vertragsabschluss

2.1 Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich PM². Das Vertragsverhältnis kommt entweder im Call-by-Call- oder im Preselection-Verfahren zustande.
 
2.2 Registriertes (angemeldetes) Call-by-Call-Verfahren und / oder VoIP Dienstleistungen: Ein Vertrag zwischen dem Kunden und PM² setzt die Auftragserteilung durch den Kunden und Registrierung des Kunden bei PM² voraus. Die Auftragserteilung ist möglich: mündlich per Telefon im Call-Center von PM², online über die Internet-Plattform der PM² oder schriftlich. Bei mündlichem Antrag erfolgt der Vertragsschluss, indem der mündlich erteilte Auftrag des Kunden sofort mündlich angenommen wird und PM² die Leistung bereitstellt und der Kunde die Leistung in Anspruch nimmt. Bei einem Online-Antrag oder schriftlichem Antrag des Kunden erfolgt der Vertragsabschluss durch die Bereitstellung der Leistung durch PM².
 
2.3 Im Falle des offenen Call-by-Call kommt, unabhängig von der Person des Telefonierenden, der Vertrag stets zwischen dem Anschlussinhaber und PM² durch Vorwahl der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl 01056 und dem erfolgreichen Herstellen der Verbindung zustande und besteht nur für die Dauer der mit der Vorwahl 01056 eingeleiteten Verbindung..
 
2.4 Im Falle von Preselection kommt der Vertrag entweder mit dem in der schriftlichen Auftragsannahmebestätigung angegebenen Datum zustande oder indem PM² die Leistung bereitstellt und der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden. Die automatische Verbindungsführung aller Fernverbindungen und gegebenenfalls auch der Verbindungen innerhalb des Ortsnetzes kann technisch erst erfolgen, nachdem der Auftraggeber PM² bevollmächtigt hat, die dauerhafte Voreinstellung auf einen Verbindungsnetzbetreiber in Auftrag zu geben (Preselection).

3. Umfang der Leistungen

3.1 PM² erbringt ihre Leistungen auf Grundlage dieser AGB, den Leistungsbeschreibungen von PM², den Preislisten von PM² und anderen relevanten rechtlichen Kommunikationsformen. Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist der Firmensitz von PM².
 
3.2 Die Leistungen von PM² werden nur in Verbindung mit den vom Kunden genannten und im Kundenantrag vermerkten Rufnummern (im Falle von VoIP Dienstleistungen tritt an Stelle der Rufnummer die zugeteilte Nutzer ID und/oder die von PM² zugeteilte und zur Nutzung überlassene Rufnummer) erbracht, von denen die Anrufe gemäß des Vertrages zwischen PM² und dem Kunden ausgehen.
 
3.3 Vereinbarte Bereitstellungstermine und Verfügbarkeitszeiten gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen rechtzeitig und vollumfänglich nachkommt. Bei Leistungen, die in Abhängigkeit von Drittleistern erbracht werden, haftet PM² für deren Fehlleistungen nicht.
 
3.4 PM² behält sich das Recht vor, die maximale Länge der Verbindungen zu begrenzen.
 
3.5 PM² weist darauf hin, dass die von ihr angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbracht werden. Diese können mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik, höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen oder wegen sonstiger Maßnahmen Einschränkungen unterliegen. Hierfür haftet PM² nicht.
 
3.6 Der von PM² übermittelte Gebührenimpuls kann technisch bedingt von den tatsächlich zu entrichtenden Verbindungsentgelten abweichen. Daraus ergeben sich für Kunden keine Ersatzansprüche.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

4.1 Vertragsverhältnisse werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, es sei denn, dass in anderen rechtsrelevanten Kommunikationen andere Kündigungsfristen vereinbart wurden.
 
4.2 Das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt unter anderem vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Gebühren für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt, bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder bei einem Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, bei einem anderen schwerwiegenden Vertragsbruch seitens des Kunden oder bei einer Nutzung der Dienste von PM² in einer Weise, die den dringenden Verdacht nahe legt, dass dadurch Straftaten begangen werden. Eine außerordentliche Kündigung kann auch dann ausgesprochen werden, wenn der Kunde gegen Pflichten aus den AGB verstößt oder ein wichtiger Grund vorliegt, der es den Vertragspartnern, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Anderen, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.
 
4.3 Im Falle der Ziffer 4.2 AGB hat der Kunde an PM² die nutzungsunabhängigen Entgelte zu zahlen, die im Falle ordentlicher Kündigung bis zum Vertragsende angefallen wären, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren oder PM² einen höheren Schaden nach..
 
4.4 Kündigungen müssen, unter Ausschluss telekommunikativer Übermittlungsformen, schriftlich erfolgen.
 
5. Haftung
 
5.1. PM² haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden nur bis zu einem Betrag von EUR 12.500,00 je Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung auf jeweils EUR 10.000.000,00 je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die Mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
 
5.2. Im übrigen haftet PM² für Sach- und Vermögensschäden nicht, sofern diese von PM², einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet PM² bei Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von maximal EUR 12.500,00.
 
5.3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 
6. Pflichten des Kunden
 
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, PM² unverzüglich schriftlich über eine Änderung seines Namens, seiner Anschrift, seiner Bankverbindung, des Rechnungsempfängers oder anderer Daten des Auftragsformulars zu unterrichten. Entstehen PM² durch ein Unterlassen dieser Pflichten Aufwendungen, so ist PM² berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen. Sie wird i.d.R. EUR 3,00 betragen. PM² behält sich das Recht vor, gegebenenfalls höhere Aufwendungen geltend zu machen.
 
6.2 Der Kunde ist verpflichtet die für die Nutzung der Dienste (insbesondere VoIP) von PM² erforderliche Nutzer ID und das zugehörige Passwort sicher zu verwahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Wird das Passwort vom Kunden selbst erstellt oder geändert, hat der Kunde Sorge zu tragen ein Passwort zu wählen, das nicht einfach zu erraten ist. Bei Verlust von Nutzer ID und /oder Passwort muss der Kunde dies umgehend bei PM² sperren lassen bzw. ändern. Bis zum Eingang der Mitteilung bei PM² ,respektive Änderung des Passworts, entstandene Nutzungsentgelte gehen zu Lasten des Kunden.

6.3 Gegen Forderungen von PM² kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
 
6.4 Der Kunde wird die Leistungen von PM² nicht in missbräuchlicher Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen und insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden. Die Leistungen werden dem Kunden unter der Bedingung erbracht, dass er sie nicht weiterveräußert, weiterverkauft oder anderweitig auf geschäftlicher Grundlage anderen Personen zur Verfügung stellt. Der Kunde wird PM² von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren, dies unabhängig davon, ob der Kunde selbst oder eine andere Person, für die der Kunde verantwortlich ist, daran beteiligt war.
 
6.5 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesen Vertragsverhältnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von PM² an Dritte übertragen.
 
6.6 Der Kunde verpflichtet sich, keine Endgeräte oder andere technische Einrichtungen einzusetzen oder die Dienstleistungen in einer Art zu nutzen, die zu einer Beeinträchtigung des PM²-Netzes oder PM²-Dienstleistung führen und/oder Fehler daran hervorrufen.
 
6.7 Erhält der Kunde seine Rechnung direkt von PM², so hat er sich vor Vertragsschluss gegenüber PM² zu äußern, in welcher Form der Einzelverbindungsnachweis erstellt werden soll. Hat der Kunde hierzu keine Erklärung abgegeben, bzw. ausdrücklich auf die Erstellung verzichtet, so ist PM² berechtigt, für einen auf Wunsch des Kunden nachträglich erstellten Einzelverbindungsnachweis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 8,00 zu erheben.
 

7. Preise, Zahlung, Zinsen, Guthaben
 
7.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus den von PM² veröffentlichten Tarifen in der jeweils gültigen Fassung im einzelnen ergeben. Je nach gewähltem Tarif erfolgt die Rechnungsstellung durch PM² oder die Deutsche Telekom AG. Alle Entgelte verstehen sich einschließlich der z. Zt. gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausnahmen werden in den Preislisten gesondert vermerkt. Falls Rechnungsbeträge nicht im Lastschriftverfahren eingezogen werden, kann von PM² ein gesondertes Entgelt für die Bearbeitung erhoben werden.
 
7.2 Das Mindestentgelt, das dem Kunden pro Verbindung entsteht, entspricht einer vollen Takteinheit des jeweiligen Tarifes der in Anspruch genommenen Leistungen von PM².
 
 



 

 

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AGB 01056 PM² (59.51 kb)
 

7.3 Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich. PM² behält sich jedoch das Recht vor, die Rechnungen bei geringfügigem Gebührenaufkommen zwei- oder dreimonatlich zu erstellen.

7.4 Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte, die dem Kunden zuzurechnen ist, entstanden sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Netzzugang in dem entsprechenden Abrechnungszeitraum nicht genutzt wurde.
 
7.5 Die Rechnungsbeträge werden mit Zugang der Rechnung fällig, spätestens jedoch zum von PM² auf der entsprechenden Rechnung genannten Fälligkeitstermin. Der Kunde ist gemäß § 266 BGB nicht zu Teilleistungen berechtigt. PM² behält sich bei erteilter Genehmigung zum Lastschrifteinzugsverfahren das Recht vor, fällige Beträge zwischen Versand der Rechnung und Fälligkeitstermin von dem Konto des Kunden abzubuchen. Falls der Betrag wegen eines nicht gedeckten Kontos oder durch sonstiges Verschulden des Kunden oder seiner Bank nicht eingezogen werden kann, erhebt PM² eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der entstanden Auslagen jedoch mindestens 3,00 EUR. Darüber hinaus werden sämtliche Bankgebühren, die PM² hieraus entstehen, dem Kunden belastet.
 
7.6 Befindet sich der Kunde in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet (§ 288 Abs. 1 S. 1 BGB). PM² ist in diesem Falle auch berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens, zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der entstanden Auslagen, mindestens jedoch EUR 3,00 pro Mahnung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben PM² vorbehalten.
 
7.7 PM² behält sich vor, Dritte (z.B. Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen. Dafür anfallende Kosten werden dem Kunden zusätzlich belastet und gemeinsam mit der Forderung eingezogen.
 
7.8 Wird PM² nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Verzug geraten ist), hat PM² das Recht, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Leistung einer Sicherheit zu erbringen. Falls die Vorauszahlung oder Sicherheit selbst nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist von mindestens zwei Wochen nicht geleistet wurde, kann PM² diesen Vertrag ganz oder teilweise fristlos kündigen oder die Leistung gemäß Ziffer 9 AGB verweigern. PM² behält sich ausdrücklich das Recht vor, etwaige andere Rechte geltend zu machen.
 
8. Kreditlimit
 
8.1 PM² ist berechtigt, für den Kunden eine maximale offene Entgelthöhe für Dienstleistungen (Kreditlimit) vorzugeben. PM² wird dem Kunden auf dessen schriftliche Anfrage oder unter Maßgabe der Ziffer 11.1 jederzeit Auskunft über die Höhe des Kreditlimits erteilen.
 
8.2 PM² ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Ankündigung die weitere Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen auszusetzen, solange und soweit das geschuldete Entgelt das Kreditlimit übersteigt. PM² kann die vom Kunden beigebrachte Sicherheit jederzeit dafür einsetzen, Kosten, Verluste oder Verbindlichkeiten zu decken, die infolge eines Verstoßes des Kunden gegen diese Bedingungen oder einer nicht erfolgten Zahlung eines fälligen Betrages seitens des Kunden an PM² entstanden sind. Wird das Kreditlimit überschritten, kann PM² das Recht auf eine Inanspruchnahme der Leistungen vollständig oder teilweise aufheben (vorbehaltlich Ziffer 9 AGB).
 
8.3 Die Verpflichtung des Kunden zum fristgemäßen Ausgleich der in Rechnung gestellten Beträge gemäß Ziffer 7.1 AGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
 
9. Einstellung der Telekommunikationsdienstleistungen
 
9.1 PM² ist gemäß § 19 TKV berechtigt, die Verbindung oder den Zugang des Kunden ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens EUR 75,00 in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder einer der in §19 Absatz 2 TKV aufgeführten Fälle vorliegt. Die Sperre wird dem Kunden, außer in den Fällen des § 19 Abs. 2 TKV, mit einer Frist von zwei Wochen, unter gleichzeitiger Mahnung und Hinweis auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes vor ordentlichen Gerichten, schriftlich angekündigt. PM² behält sich vor, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen in Fällen des § 19 (TKV) ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre). Die Rechte von PM² aus § 321 BGB bleiben hiervon unberührt.

Bei Verstößen gegen diese AGB, insbesondere Ziffer 6 AGB, ist PM² berechtigt, den Zugang des Kunden ohne vorherige Ankündigung für sämtliche Nutzungen von PM²-Dienstleistungen zu sperren.n.

9.2 Soweit nutzungsunabhängige Entgelte vereinbart sind, bleibt der Kunde auch während der Sperre zur Zahlung verpflichtet.
 
9.3 Kosten des Sperrens/Entsperrens sind vom Kunden zu tragen und betragen jeweils EUR 5,00. Es obliegt dem Kunden, PM² geringere Kosten nachzuweisen.
 
10. Einwendungen gegen Rechnungen
 
10.1 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist, soweit nichts anderes angegeben 30 Tage ab Rechnungsdatum, schriftlich, unter Ausschluss telekommunikativer Übermittlungsformen, an die in der jeweiligen Rechnung angegebene Adresse zu richten. Die Fälligkeit der Rechnung wird hiervon nicht berührt. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; PM² wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.
 
10.2 PM² wird Verbindungsdaten nach Maßgabe der jeweils gültigen Bestimmungen der Telekommunikations-Datenschutz-Verordnung (TDSV), derzeit für die Dauer von 6 Monaten nach Versand der Rechnung, unter Kürzung der Zielrufnummern um die letzten 3 Ziffern speichern, es sei denn, der Kunde hat eine vollständige Speicherung oder eine sofortige Löschung beauftragt. Sofern die Daten verkürzt gespeichert werden oder auf Verlangen des Kunden unverzüglich gelöscht werden, ist PM² insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.
 
10.3 Im Falle des offenen Call-by-Calls gilt hinsichtlich der Verarbeitung von Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken folgendes: Die Verbindungsdaten werden maximal innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten ab Rechnungsstellung um drei Ziffern gekürzt gespeichert. Der Kunde willigt darin ein, dass seine Bestands- und Verbindungsdaten durch PM² verarbeitet und genutzt werden dürfen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist. Der Kunde willigt darin ein, dass seine Daten für die bedarfsgerechte Gestaltung von Telekommunikationsdienstleistungen von PM² und mit ihr im Zuge der Auftragsdatenverarbeitung verbundenen Unternehmen genutzt werden, wobei die Daten des Angerufenen unverzüglich anonymisiert werden.
 
10.4 In den Fällen des registrierten Call-by-Calls und Preselection und falls PM² die Rechnungen selbst erstellt, gilt Ziffer 10.3 AGB gleichermaßen. Hinsichtlich der Verarbeitung von Verbindungsdaten gilt Ziffer 10.3 AGB mit der Maßgabe, dass das Wahlrecht bezüglich der Verbindungsdatenspeicherung gegenüber PM² schriftlich ausgeübt werden kann.
 
10.5. Wünscht der Kunde aufgrund von Einwendungen nachträglich einen Einzelverbindungsnachweis, so erhält er diesen unter Maßgabe der nachfolgenden Voraussetzungen: bezieht der Kunde seine Rechnung von der Deutschen Telekom AG, so hat sich der Anschlussinhaber unter Anwendung des Formerfordernisses in Ziffer 10.1 AGB dahingehend zu verpflichten, dass er die ihm überlassenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Rechnungsprüfung verwenden wird und dass er sich ausdrücklich gegenüber PM² zur Beachtung der relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Zur Identifikation hat der Kunde die vollständige Kopie der der Einwendung zugrunde liegenden Rechnung beizufügen. Nur an die dort aufgeführte Adresse des Anschlussinhabers erfolgt der Versand des Einzelverbindungsnachweises.

Erhält der Kunde seine Rechnung von PM², so hat er diese Einwendungen gleichermaßen gegenüber PM² geltend zu machen. In diesem Falle muss der Kunde keine Rechnungsduplikate beibringen.

11. Kunden-Kennwörterr
 
11.1 PM² wird dem Kunden gegenüber Informationen telefonisch offen legen, die in Verbindung mit dem Kunden und dessen Konten gespeichert wurden, wenn der Kunde zuvor das von ihm oder von PM² benannte Kunden-Kennwort nennt.
 
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Kunden-Kennwort vertraulich zu behandeln und einen Missbrauch oder Verlust zu verhindern. Bei dem Verdacht, dass das Kennwort in die Hände eines unbefugten Dritten gelangt sein könnte, hat der Kunde unverzüglich eine Änderung seines Kunden-Kennwortes zu beantragen.
 
11.3 PM² ist bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde bei PM² einen Antrag auf Änderung seines Kunden-Kennwortes einreicht, berechtigt, Informationen in Verbindung mit den kundenbezogenen Leistungen und Konten an jede Person nach Maßgabe von Ziffer 11.1 AGB weiterzugeben, die das korrekte Kunden-Kennwort nennt, es sei denn, PM² ist bekannt, dass dieser Dritte dazu nicht befugt ist.
 
12. Datenschutz 

12.1 PM² wird personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, sofern das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz sowie die TDSV dies erlauben oder der Kunde in eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eingewilligt hat. PM² ist berechtigt, personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an mit der Auftragsdatenverarbeitung und/oder Kundenbetreuung beauftragte Unternehmen weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen.
 
13. Schlussbestimmungen
 
13.1 PM² ist befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen nach diesem Vertrag Drittunternehmen zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande.
 
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder stellt sich in diesem Vertrag eine Lücke heraus, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarung bzw. zur Auffüllung der Lücke gilt die wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.
 
13.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen PM² und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
 
13.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen PM² und dem Kunden ist Offenbach, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. PM² kann seine Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen.
 
13.5 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen PM² und dem Kunden gilt, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, ausschließlich das für die Rechtsbeziehung der inländischen Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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