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Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zum weltweit billig telefonieren
1. Anwendungsbereich
1.1 Die PM² Telecommunication GmbH, Siemensstraße 12b, 63263
(nachstehend als "PM²" bezeichnet) erbringt ihre
Telekommunikationsdienstleistungen (die "Leistungen") ausschließlich
nach den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB"), die auf
der Grundlage der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung ("TKV")
formuliert wurden. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine
Geltung, auch wenn PM² diesen nicht ausdrücklich widerspricht. PM²
bleibt es vorbehalten, für besondere Leistungen gesonderte
Geschäftsbedingungen zu bestimmen, die in diesem Falle den vorliegenden
Bestimmungen vorgehen.
1.2 PM² wird den Kunden über Änderungen der AGB, Produkt- und
Leistungsbeschreibungen sowie der Preislisten entsprechend den
gesetzlichen Anforderungen unterrichten. Die Änderung gilt als
genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht binnen eines Monats schriftlich
widerspricht. Im Falle von Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der
Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang des
Hinweises für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich
kündigen. Diese im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post veröffentlichten AGB gelten für alle von PM²
erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen. Sie finden jeweils durch
Inanspruchnahme bzw. Erbringung der Dienstleistung Anwendung gemäß §
305a Nr. 2b BGB. Gleichzeitig liegen die AGB jederzeit zur Einsichtnahme
im Internet unter
www.01056.com
oder
www.weltweitbilligtelefonieren.de
und am Unternehmenssitz zur Einsichtnahme für die Kunden aus.
2. Vertragsabschluss
2.1 Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich PM². Das
Vertragsverhältnis kommt entweder im Call-by-Call- oder im
Preselection-Verfahren zustande.
2.2 Registriertes (angemeldetes) Call-by-Call-Verfahren und / oder VoIP
Dienstleistungen: Ein Vertrag zwischen dem Kunden und PM² setzt die
Auftragserteilung durch den Kunden und Registrierung des Kunden bei PM²
voraus. Die Auftragserteilung ist möglich: mündlich per Telefon im
Call-Center von PM², online über die Internet-Plattform der PM² oder
schriftlich. Bei mündlichem Antrag erfolgt der Vertragsschluss, indem
der mündlich erteilte Auftrag des Kunden sofort mündlich angenommen wird
und PM² die Leistung bereitstellt und der Kunde die Leistung in Anspruch
nimmt. Bei einem Online-Antrag oder schriftlichem Antrag des Kunden
erfolgt der Vertragsabschluss durch die Bereitstellung der Leistung
durch PM².
2.3 Im Falle des offenen Call-by-Call kommt, unabhängig von der Person
des Telefonierenden, der Vertrag stets zwischen dem Anschlussinhaber und
PM² durch Vorwahl der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl 01056 und dem
erfolgreichen Herstellen der Verbindung zustande und besteht nur für die
Dauer der mit der Vorwahl 01056 eingeleiteten Verbindung..
2.4 Im Falle von Preselection kommt der Vertrag entweder mit dem in der
schriftlichen Auftragsannahmebestätigung angegebenen Datum zustande oder
indem PM² die Leistung bereitstellt und der Inanspruchnahme der Leistung
durch den Kunden. Die automatische Verbindungsführung aller
Fernverbindungen und gegebenenfalls auch der Verbindungen innerhalb des
Ortsnetzes kann technisch erst erfolgen, nachdem der Auftraggeber PM²
bevollmächtigt hat, die dauerhafte Voreinstellung auf einen
Verbindungsnetzbetreiber in Auftrag zu geben (Preselection).
3. Umfang der Leistungen
3.1 PM² erbringt ihre Leistungen auf Grundlage dieser AGB, den
Leistungsbeschreibungen von PM², den Preislisten von PM² und anderen
relevanten rechtlichen Kommunikationsformen. Erfüllungsort für die
Leistungen des Kunden ist der Firmensitz von PM².
3.2 Die Leistungen von PM² werden nur in Verbindung mit den vom Kunden
genannten und im Kundenantrag vermerkten Rufnummern (im Falle von VoIP
Dienstleistungen tritt an Stelle der Rufnummer die zugeteilte Nutzer ID
und/oder die von PM² zugeteilte und zur Nutzung überlassene Rufnummer)
erbracht, von denen die Anrufe gemäß des Vertrages zwischen PM² und dem
Kunden ausgehen.
3.3 Vereinbarte Bereitstellungstermine und Verfügbarkeitszeiten gelten
ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde seinen
Mitwirkungsverpflichtungen rechtzeitig und vollumfänglich nachkommt. Bei
Leistungen, die in Abhängigkeit von Drittleistern erbracht werden,
haftet PM² für deren Fehlleistungen nicht.
3.4 PM² behält sich das Recht vor, die maximale Länge der Verbindungen
zu begrenzen.
3.5 PM² weist darauf hin, dass die von ihr angebotenen
Telekommunikationsdienstleistungen im Rahmen der bestehenden technischen
und betrieblichen Möglichkeiten erbracht werden. Diese können mit
Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik, höherer Gewalt,
Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen oder wegen sonstiger Maßnahmen
Einschränkungen unterliegen. Hierfür haftet PM² nicht.
3.6 Der von PM² übermittelte Gebührenimpuls kann technisch bedingt von
den tatsächlich zu entrichtenden Verbindungsentgelten abweichen. Daraus
ergeben sich für Kunden keine Ersatzansprüche.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Vertragsverhältnisse werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und
können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen
gekündigt werden, es sei denn, dass in anderen rechtsrelevanten
Kommunikationen andere Kündigungsfristen vereinbart wurden.
4.2 Das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein solcher Grund liegt unter anderem vor, wenn der Kunde für
zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht
unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem länger
als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den
durchschnittlich geschuldeten Gebühren für zwei Monate entspricht, in
Verzug kommt, bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder bei einem Antrag
auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, bei einem
anderen schwerwiegenden Vertragsbruch seitens des Kunden oder bei einer
Nutzung der Dienste von PM² in einer Weise, die den dringenden Verdacht
nahe legt, dass dadurch Straftaten begangen werden. Eine
außerordentliche Kündigung kann auch dann ausgesprochen werden, wenn der
Kunde gegen Pflichten aus den AGB verstößt oder ein wichtiger Grund
vorliegt, der es den Vertragspartnern, auch unter angemessener
Berücksichtigung der berechtigten Belange des Anderen, unzumutbar werden
lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.
4.3 Im Falle der Ziffer 4.2 AGB hat der Kunde an PM² die
nutzungsunabhängigen Entgelte zu zahlen, die im Falle ordentlicher
Kündigung bis zum Vertragsende angefallen wären, es sei denn, der Kunde
weist einen geringeren oder PM² einen höheren Schaden nach..
4.4 Kündigungen müssen, unter Ausschluss telekommunikativer
Übermittlungsformen, schriftlich erfolgen.
5. Haftung
5.1. PM² haftet bei der Erbringung von
Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte
Vermögensschäden nur bis zu einem Betrag von EUR 12.500,00 je Nutzer.
Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung auf jeweils
EUR 10.000.000,00 je schadensverursachendes Ereignis begrenzt.
Übersteigen die Entschädigungen, die Mehreren aufgrund desselben
Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der
Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller
Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
5.2. Im übrigen haftet PM² für Sach- und Vermögensschäden nicht, sofern
diese von PM², einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
einfach fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet PM² bei Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf
den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern dieser
einfach fahrlässig verursacht wurde. Als vertragstypisch und
vorhersehbar gilt ein Schaden von maximal EUR 12.500,00.
5.3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, PM² unverzüglich schriftlich über eine
Änderung seines Namens, seiner Anschrift, seiner Bankverbindung, des
Rechnungsempfängers oder anderer Daten des Auftragsformulars zu
unterrichten. Entstehen PM² durch ein Unterlassen dieser Pflichten
Aufwendungen, so ist PM² berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu
stellen. Sie wird i.d.R. EUR 3,00 betragen. PM² behält sich das Recht
vor, gegebenenfalls höhere Aufwendungen geltend zu machen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet die für die Nutzung der Dienste
(insbesondere VoIP) von PM² erforderliche Nutzer ID und das zugehörige
Passwort sicher zu verwahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter
zu schützen. Wird das Passwort vom Kunden selbst erstellt oder geändert,
hat der Kunde Sorge zu tragen ein Passwort zu wählen, das nicht einfach
zu erraten ist. Bei Verlust von Nutzer ID und /oder Passwort muss der
Kunde dies umgehend bei PM² sperren lassen bzw. ändern. Bis zum Eingang
der Mitteilung bei PM² ,respektive Änderung des Passworts, entstandene
Nutzungsentgelte gehen zu Lasten des Kunden.
6.3 Gegen Forderungen von PM² kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6.4 Der Kunde wird die Leistungen von PM² nicht in missbräuchlicher
Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen und
insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht oder
belästigt werden. Die Leistungen werden dem Kunden unter der Bedingung
erbracht, dass er sie nicht weiterveräußert, weiterverkauft oder
anderweitig auf geschäftlicher Grundlage anderen Personen zur Verfügung
stellt. Der Kunde wird PM² von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die
aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren, dies unabhängig
davon, ob der Kunde selbst oder eine andere Person, für die der Kunde
verantwortlich ist, daran beteiligt war.
6.5 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesen Vertragsverhältnissen
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von PM² an Dritte
übertragen.
6.6 Der Kunde verpflichtet sich, keine Endgeräte oder andere technische
Einrichtungen einzusetzen oder die Dienstleistungen in einer Art zu
nutzen, die zu einer Beeinträchtigung des PM²-Netzes oder
PM²-Dienstleistung führen und/oder Fehler daran hervorrufen.
6.7 Erhält der Kunde seine Rechnung direkt von PM², so hat er sich vor
Vertragsschluss gegenüber PM² zu äußern, in welcher Form der
Einzelverbindungsnachweis erstellt werden soll. Hat der Kunde hierzu
keine Erklärung abgegeben, bzw. ausdrücklich auf die Erstellung
verzichtet, so ist PM² berechtigt, für einen auf Wunsch des Kunden
nachträglich erstellten Einzelverbindungsnachweis eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 8,00 zu erheben.
7. Preise, Zahlung, Zinsen, Guthaben
7.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie
sich aus den von PM² veröffentlichten Tarifen in der jeweils gültigen
Fassung im einzelnen ergeben. Je nach gewähltem Tarif erfolgt die
Rechnungsstellung durch PM² oder die Deutsche Telekom AG. Alle Entgelte
verstehen sich einschließlich der z. Zt. gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Ausnahmen werden in den Preislisten gesondert vermerkt.
Falls Rechnungsbeträge nicht im Lastschriftverfahren eingezogen werden,
kann von PM² ein gesondertes Entgelt für die Bearbeitung erhoben werden.
7.2 Das Mindestentgelt, das dem Kunden pro Verbindung entsteht,
entspricht einer vollen Takteinheit des jeweiligen Tarifes der in
Anspruch genommenen Leistungen von PM².
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AGB 01056 PM² (59.51 kb)
7.3 Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich. PM² behält sich jedoch
das Recht vor, die Rechnungen bei geringfügigem Gebührenaufkommen zwei-
oder dreimonatlich zu erstellen.
7.4 Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte
oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte, die dem
Kunden zuzurechnen ist, entstanden sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass der Netzzugang in dem entsprechenden
Abrechnungszeitraum nicht genutzt wurde.
7.5 Die Rechnungsbeträge werden mit Zugang der Rechnung fällig,
spätestens jedoch zum von PM² auf der entsprechenden Rechnung genannten
Fälligkeitstermin. Der Kunde ist gemäß § 266 BGB nicht zu Teilleistungen
berechtigt. PM² behält sich bei erteilter Genehmigung zum
Lastschrifteinzugsverfahren das Recht vor, fällige Beträge zwischen
Versand der Rechnung und Fälligkeitstermin von dem Konto des Kunden
abzubuchen. Falls der Betrag wegen eines nicht gedeckten Kontos oder
durch sonstiges Verschulden des Kunden oder seiner Bank nicht eingezogen
werden kann, erhebt PM² eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der entstanden
Auslagen jedoch mindestens 3,00 EUR. Darüber hinaus werden sämtliche
Bankgebühren, die PM² hieraus entstehen, dem Kunden belastet.
7.6 Befindet sich der Kunde in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von
5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet (§ 288 Abs. 1 S. 1 BGB).
PM² ist in diesem Falle auch berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises
eines geringeren Schadens, zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
der entstanden Auslagen, mindestens jedoch EUR 3,00 pro Mahnung zu
verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs
bleiben PM² vorbehalten.
7.7 PM² behält sich vor, Dritte (z.B. Inkassounternehmen) mit der
Einziehung offener Forderungen zu beauftragen. Dafür anfallende Kosten
werden dem Kunden zusätzlich belastet und gemeinsam mit der Forderung
eingezogen.
7.8 Wird PM² nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in
Verzug geraten ist), hat PM² das Recht, noch ausstehende Leistungen nur
gegen Vorauszahlung oder gegen Leistung einer Sicherheit zu erbringen.
Falls die Vorauszahlung oder Sicherheit selbst nach Ablauf einer
angemessenen Wartefrist von mindestens zwei Wochen nicht geleistet
wurde, kann PM² diesen Vertrag ganz oder teilweise fristlos kündigen
oder die Leistung gemäß Ziffer 9 AGB verweigern. PM² behält sich
ausdrücklich das Recht vor, etwaige andere Rechte geltend zu machen.
8. Kreditlimit
8.1 PM² ist berechtigt, für den Kunden eine maximale offene Entgelthöhe
für Dienstleistungen (Kreditlimit) vorzugeben. PM² wird dem Kunden auf
dessen schriftliche Anfrage oder unter Maßgabe der Ziffer 11.1 jederzeit
Auskunft über die Höhe des Kreditlimits erteilen.
8.2 PM² ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Ankündigung die
weitere Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen auszusetzen,
solange und soweit das geschuldete Entgelt das Kreditlimit übersteigt.
PM² kann die vom Kunden beigebrachte Sicherheit jederzeit dafür
einsetzen, Kosten, Verluste oder Verbindlichkeiten zu decken, die
infolge eines Verstoßes des Kunden gegen diese Bedingungen oder einer
nicht erfolgten Zahlung eines fälligen Betrages seitens des Kunden an
PM² entstanden sind. Wird das Kreditlimit überschritten, kann PM² das
Recht auf eine Inanspruchnahme der Leistungen vollständig oder teilweise
aufheben (vorbehaltlich Ziffer 9 AGB).
8.3 Die Verpflichtung des Kunden zum fristgemäßen Ausgleich der in
Rechnung gestellten Beträge gemäß Ziffer 7.1 AGB bleibt durch diese
Regelung unberührt.
9. Einstellung der Telekommunikationsdienstleistungen
9.1 PM² ist gemäß § 19 TKV berechtigt, die Verbindung oder den Zugang
des Kunden ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit
Zahlungsverpflichtungen von mindestens EUR 75,00 in Verzug ist und eine
geleistete Sicherheit verbraucht ist oder einer der in §19 Absatz 2 TKV
aufgeführten Fälle vorliegt. Die Sperre wird dem Kunden, außer in den
Fällen des § 19 Abs. 2 TKV, mit einer Frist von zwei Wochen, unter
gleichzeitiger Mahnung und Hinweis auf die Möglichkeit des
Rechtsschutzes vor ordentlichen Gerichten, schriftlich angekündigt. PM²
behält sich vor, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen in Fällen des § 19
(TKV) ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre). Die Rechte von PM²
aus § 321 BGB bleiben hiervon unberührt. Bei
Verstößen gegen diese AGB, insbesondere Ziffer 6 AGB, ist PM²
berechtigt, den Zugang des Kunden ohne vorherige Ankündigung für
sämtliche Nutzungen von PM²-Dienstleistungen zu sperren.n.
9.2 Soweit nutzungsunabhängige Entgelte vereinbart sind, bleibt der
Kunde auch während der Sperre zur Zahlung verpflichtet.
9.3 Kosten des Sperrens/Entsperrens sind vom Kunden zu tragen und
betragen jeweils EUR 5,00. Es obliegt dem Kunden, PM² geringere Kosten
nachzuweisen.
10. Einwendungen gegen Rechnungen
10.1 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung innerhalb
der in der Rechnung angegebenen Frist, soweit nichts anderes angegeben
30 Tage ab Rechnungsdatum, schriftlich, unter Ausschluss
telekommunikativer Übermittlungsformen, an die in der jeweiligen
Rechnung angegebene Adresse zu richten. Die Fälligkeit der Rechnung wird
hiervon nicht berührt. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt
als Genehmigung; PM² wird in den Rechnungen auf die Folgen einer
unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.
10.2 PM² wird Verbindungsdaten nach Maßgabe der jeweils gültigen
Bestimmungen der Telekommunikations-Datenschutz-Verordnung (TDSV),
derzeit für die Dauer von 6 Monaten nach Versand der Rechnung, unter
Kürzung der Zielrufnummern um die letzten 3 Ziffern speichern, es sei
denn, der Kunde hat eine vollständige Speicherung oder eine sofortige
Löschung beauftragt. Sofern die Daten verkürzt gespeichert werden oder
auf Verlangen des Kunden unverzüglich gelöscht werden, ist PM² insoweit
von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der
Entgeltrechnung frei.
10.3 Im Falle des offenen Call-by-Calls gilt hinsichtlich der
Verarbeitung von Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken folgendes: Die
Verbindungsdaten werden maximal innerhalb der gesetzlichen Frist von 6
Monaten ab Rechnungsstellung um drei Ziffern gekürzt gespeichert. Der
Kunde willigt darin ein, dass seine Bestands- und Verbindungsdaten durch
PM² verarbeitet und genutzt werden dürfen, soweit dies zur Beratung des
Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke
erforderlich ist. Der Kunde willigt darin ein, dass seine Daten für die
bedarfsgerechte Gestaltung von Telekommunikationsdienstleistungen von
PM² und mit ihr im Zuge der Auftragsdatenverarbeitung verbundenen
Unternehmen genutzt werden, wobei die Daten des Angerufenen unverzüglich
anonymisiert werden.
10.4 In den Fällen des registrierten Call-by-Calls und Preselection und
falls PM² die Rechnungen selbst erstellt, gilt Ziffer 10.3 AGB
gleichermaßen. Hinsichtlich der Verarbeitung von Verbindungsdaten gilt
Ziffer 10.3 AGB mit der Maßgabe, dass das Wahlrecht bezüglich der
Verbindungsdatenspeicherung gegenüber PM² schriftlich ausgeübt werden
kann.
10.5. Wünscht der Kunde aufgrund von Einwendungen nachträglich einen
Einzelverbindungsnachweis, so erhält er diesen unter Maßgabe der
nachfolgenden Voraussetzungen: bezieht der Kunde seine Rechnung von der
Deutschen Telekom AG, so hat sich der Anschlussinhaber unter Anwendung
des Formerfordernisses in Ziffer 10.1 AGB dahingehend zu verpflichten,
dass er die ihm überlassenen Daten ausschließlich zum Zwecke der
Rechnungsprüfung verwenden wird und dass er sich ausdrücklich gegenüber
PM² zur Beachtung der relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen
verpflichtet. Zur Identifikation hat der Kunde die vollständige Kopie
der der Einwendung zugrunde liegenden Rechnung beizufügen. Nur an die
dort aufgeführte Adresse des Anschlussinhabers erfolgt der Versand des
Einzelverbindungsnachweises.
Erhält der Kunde seine Rechnung von PM², so hat er diese Einwendungen
gleichermaßen gegenüber PM² geltend zu machen. In diesem Falle muss der
Kunde keine Rechnungsduplikate beibringen.
11. Kunden-Kennwörterr
11.1 PM² wird dem Kunden gegenüber Informationen telefonisch offen
legen, die in Verbindung mit dem Kunden und dessen Konten gespeichert
wurden, wenn der Kunde zuvor das von ihm oder von PM² benannte
Kunden-Kennwort nennt.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Kunden-Kennwort vertraulich zu
behandeln und einen Missbrauch oder Verlust zu verhindern. Bei dem
Verdacht, dass das Kennwort in die Hände eines unbefugten Dritten
gelangt sein könnte, hat der Kunde unverzüglich eine Änderung seines
Kunden-Kennwortes zu beantragen.
11.3 PM² ist bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde bei PM² einen Antrag
auf Änderung seines Kunden-Kennwortes einreicht, berechtigt,
Informationen in Verbindung mit den kundenbezogenen Leistungen und
Konten an jede Person nach Maßgabe von Ziffer 11.1 AGB weiterzugeben,
die das korrekte Kunden-Kennwort nennt, es sei denn, PM² ist bekannt,
dass dieser Dritte dazu nicht befugt ist.
12. Datenschutz
12.1 PM² wird personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten
oder nutzen, sofern das Bundesdatenschutzgesetz, das
Telekommunikationsgesetz sowie die TDSV dies erlauben oder der Kunde in
eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eingewilligt hat. PM² ist
berechtigt, personenbezogene Daten nach Maßgabe der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen an mit der
Auftragsdatenverarbeitung und/oder Kundenbetreuung beauftragte
Unternehmen weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem
nicht entgegenstehen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 PM² ist befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen nach
diesem Vertrag Drittunternehmen zu beauftragen. Hierdurch kommt kein
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen
zustande.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden oder stellt sich in diesem Vertrag eine Lücke
heraus, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.
An die Stelle der unwirksamen Vereinbarung bzw. zur Auffüllung der Lücke
gilt die wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Willen der Parteien
wirtschaftlich am nächsten kommt.
13.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen PM² und dem
Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf
das Schriftformerfordernis selbst.
13.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit
dem Vertragsverhältnis zwischen PM² und dem Kunden ist Offenbach, sofern
der Kunde Kaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss
seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das
Ausland verlegt oder seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. PM²
kann seine Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des
allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen.
13.5 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen PM² und dem Kunden gilt,
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, ausschließlich das für die
Rechtsbeziehung der inländischen Parteien maßgebliche Recht der
Bundesrepublik Deutschland. |